11.000 € für eine Aufzugswartung erscheinen als sehr viel.
Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Rechnungseinsicht. Bei einem solchen Fall raten wir auf jedenfall zur Prüfung und Kontrolle der Rechnung bei der Hausverwaltung / dem Vermieter.
konkreter Fall:
Unsere Kundin Frau G. hatte eben diesen Fall. Nach unser Anfragen an die Hausverwaltung zur Rechnungseinsicht und Prüfung der Wartungsrechnungen fiel uns auf, dass neben den Wartungskosten auch Instandhaltungskosten auf die Mieterin umgelegt wurden. Instandhaltungskosten dürfen nicht auf dem Mieter umgewälzt werden. Nach korrektur des unterlaufenen Missgeschicks beliefen sich die Wartungskosten auf ca. 2.000,00 € und unsere Mieterin bekam Ihr Geld zurück.