NEIN!
Wir nehmen das Beispiel München, da wir hier ansässig sind und München unser Kerngebiet ist:
Bei einer Mieterhöhung sind grundsätzlich mehrere Parameter maßgeblich:
Zunächst ist zu klären ob eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde. Falls ja kann immer entsprechend der Vereinbarungen erhöht werden.
Neben der Kappungsgrenze gibt es in München seit einigen Jahren einen qualifizierten Mietspiegel.
D.h. die Mieterhöhung muss nicht nur unterhalb der Kappungsgrenze sondern auch unterhalb des Münchener Mietspiegels bleiben.